News vom Dienstag, 29. Dezember 2009 - Umbennung Anhängerzuschlag
Schwere oder grosse Lasten, welche nicht in unseren Transporttaschen transportiert werden können, transportieren wir per Anhänger, oder wenn es die Witterung erlaubt, fixiert auf dem Gepäckträger.
Für diesen Mehraufwand verrechnen wir unseren Kunden einen Zuschlag von CHF 10.- bei normalen Aufträgen bzw. CHF 5.- bei Daueraufträgen. Bis jetzt war dieser Zuschlag als "Anhängerzuschlag definiert. Diese Definition gab in der Vergangenheit verschiedentlich Anlass zu Diskussionen.
Die Geschäftsleitung des Velokuriers Zug hat deshalb beschlossen, diesen Zuschlag ab Freitag, 1. Januar 2010 neu "Übergrössenzuschlag" zu benennen. An der bisherigen Praxis ändert sich nichts.
Wir hoffen mit dieser Änderung einen Beitrag zur Transparenz unserer Dienstleistung beizutragen.





